FAQ¹

 

1. Was ist Steinzeug ?

Steinzeug bezeichnet eine keramische Masse der Klasse „Sinterzeug“. Der Scherben wird beim Brand dicht, bzw. verglast oder sintert. Die Brenntemperatur beträgt je nach Massezusammensetzung zwischen 1200°C und 1300°C. Beim Steinzeug sind Scherben und Glasur mehr oder weniger „verschmolzen“, aber auch ohne Glasur wäre Steinzeug wasserdicht. Seine Wasseraufnahmefähigkeit liegt im Regelfall unter 2%. Ausführlichere Informationen über Steinzeug erhalten Sie HIER.

 

2. Sind Steinzeug-Reindl (Auflaufformen) für den Backofen geeignet?

Als Auflaufform ja, als Bratreindl nein. Wenn Sie in der Form einen Auflauf machen, geben Sie bitte die kalte Form in den kalten Ofen und heizen dann auf. Beim Herausnehmen die Form bitte nicht kalt abschrecken und auf einem geeigneten Untersetzer abstellen..

 

3. Ist Steinzeugkeramik spülmaschinenfest und für die Mikrowelle geeignet ?

Ja, Sie können die Geschirrteile jederzeit in die Spülmaschine geben und auch zum Erwärmen von Speisen in der Mikrowelle verwenden.

 

4. Was ist eine unvergängliche Keramiktierurne ?

Unvergänglich bedeutet in diesem Fall, dass sich die Keramikurne, auch wenn sie im Falle einer Erdbestattung sämtlichen Witterungseinflüssen ausgesetzt ist, nicht zersetzt. Es ist zwar möglich, dass sie durch Wassereintritt in Verbindung mit Frost zerspringt, die Scherben bleiben jedoch erhalten. Da Urnen aber normalerweise unterhalb der Frosttiefe bestattet werden, dürfte dieser Fall kaum eintreten.

5. Was muss ich bei einer unvergänglichen Keramiktierurne beachten ?

Nicht jeder Tierfriedhof lässt die Erdbestattung einer unvergänglichen Urne zu. Daher sollte der Sachverhalt im Vorfeld mit der Friedhofsverwaltung geklärt werden. Eine Bestattung in einer Urnennische oder Stele ist jedoch auf den meisten Friedhöfen problemlos möglich. Hier sind die Maße der Urnennische zu beachten. Leider gibt es hierfür keine Norm.

6. Kann ich meine Tierurne zuhause aufstellen oder im Garten eingraben?

Ja, für Tierurnen gibt es keinen Bestattungszwang, daher können Sie die Urne auch zuhause aufbewahren. Wenn Sie Eigentümer des Grundstücks sind, können Sie die Urne auch dort bestatten.

 

 

 

 

 

 

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